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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines natürlichen Quellbachsystems und seiner Begleitvegetation.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- das überregional bedeutsame und große Vorkommen von Märzenbechern, - die typisch ausgebildeten Mittelgebirgsbäche, - die bachbegleitenden Erlenwälder und - die natürlichen Quellen und Quellfluren;
2. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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