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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier und Pflanzenarten, insbesondere von
- naturnahen Quellen in Form von Sumpfquellen und Quellmooren, - naturnahen Quellbächen, - Kleinseggenriedern, - Feucht- und Nassgrünland sowie brachgefallenem Grünland. - Resten der Moorbirkenwälder.
2. zum Erhalt und zur Entwicklung der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit dieses Hangbereichs.
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