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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von regional und überregional bedeutsamen Biotopen seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines von Grünland geprägten, naturnah ausgebildeten Talsystems mit dem unverbauten und größtenteils frei mäandrierenden Lauf des Zinser Baches, insbesondere von
- Quellen und Quellmooren, - naturnahen Still- und Fließgewässern mit Kiesbetten als Laichsubstrat für Fische und natürlichen ufernahen Feinsedimentablagerungen, - naturnahen Uferbereichen mit Ufergehölzen, Feucht- und Nassgrünland, - brachgefallenem Nass- und Feuchtgrünland, Groß- und Kleinseggenriedern sowie Röhrichten, - feuchten Hochstauden- und Waldsäumen, - Bruchwäldern und bachbegleitenden Erlenwäldern. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Groppe, Bachneunauge, Eisvogel und Schwarzstorch.
2. aufgrund der wissenschaftlichen Bedeutung des hervorragend ausgebildeten Grünlandkomplexes und aufgrund der Bedeutung des Zinser Bachtals als eindrucksvollem Beispiel jahrhundertelanger extensiver Landwirtschaft
3. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des vielgestaltigen, offenen Mittelgebirgstals.
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