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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten eines ausgedehnten Waldkomplexes mit seinen naturnahen Fließgewässern und Wiesentälern, insbesondere von
- bodensauren Buchenwäldern, FFH-Lebensraum, - Birken-Moorwäldern, teilweise mit Karpartenbirke, prioritärer FFH-Lebensraum, - Übergangs- und Schwingrasenmooren, FFH-Lebensraum, - Quellen, - Fließgewässern mit Unterwasservegetation, FFH-Lebensraum, ihren uferbegleitenden Gehölzstrukturen, angrenzenden Auenwäldern und Feuchtwiesen, - feuchten Hochstaudenfluren, FFH-Lebensraum, - Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefährdet), prioritärer FFH-Lebensraum, und Pfeifengraswiesen, FFH-Lebensraum, - Niedermoorwiesen und Kleinseggenriedern, - Magerwiesen und -weiden, - Glatthaferwiesen einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Buchenwälder, Nass- und Feuchtwaldbereiche, der Magerwiesen und -weiden und der Quellund Fließgewässerbereiche.
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Groppe, Bachneunauge, Haselmaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr, Geburtshelferkröte, Rauhfußkauz, Sperlingskauz, Eisvogel, Schwarzstorch, Schwarzspecht, Neuntöter, Rotmilan, Grauspecht, Wiesenpieper, Bekassine, Braunkehlchen, Raubwürger als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie oder EUVogelschutzrichtlinie.
2. zur Sicherung eines ausgedehnten Waldgebietes mit seinen Fließgewässersystemen als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde sowie naturwissen- schaftlichen Forschung,
3. wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart sowie der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen für das FFH-Gebiet "Rothaarkamm und Wiesentäler" mit der Kennziffer DE-5015-301. Das Naturschutzgebiet setzt sich im Stadtgebiet Hilchenbach fort und ist per Verordnung geschützt.
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