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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines großflächig zusammenhängenden Laubwaldbestandes mit hoher struktureller Vielfalt und mit zum Teil landesweit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Niederwaldstrukturen - Eiche-Birke-Niederwäldern, großflächig in heidelbeerreicher Ausprägung - Heidevegetation - Hohlwegformen und Pingenkörpern - Erzbergwergstollen - Gebüsche und Vorwälder einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der auch kulturhistorisch wertvollen Niederwaldbestände, Laubwaldkomplexe und Erz-Pingen. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorkommen von Grauspecht und Haselhuhn als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der EU-Vogelschutzrichtlinie.
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