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Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines großflächig zusammen- hängenden Laubwaldbestandes mit hoher struktureller Vielfalt und mit zum Teil landesweit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- Niederwaldstrukturen - Eiche-Birke-Niederwäldern, großflächig in heidelbeerreicher Ausprägung - bachbegleitende Erlenwälder - bodensaurer Hainsimsen-Buchenwald - naturnahen Fließgewässern und Quellbachabschnitten - Heidevegetation - Erzbergwergstollen - Gebüsche und Vorwälder einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der auch kulturhistorisch wertvollen Niederwaldbestände, Altholz-Laubwaldkomplexe und Stollen. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorkommen von Grauspecht, Schwarzspecht, Kleinspecht, Mittelspecht, Buntspecht, Rotmilan und Haselhuhn als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der EU-Vogelschutzrichtlinie.
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