| |
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zum Schutz und zur Entwicklung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen, überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzten Grünlandtales und Laubwaldkomplexen mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von
- naturnaher Bach / Fließgewässer - bachbegleitende Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (prioritärer FFH-Lebensraumtyp 91E0) - orchideenreiches Nass- und Feuchtgrünland - Grünlandbrachen und Uferhochstaudensäume - Hainsimsen-Buchenwald (FFH-Lebensraumtyp) - Eichen-Buchenwald einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Feucht- und Nassgrünlandbereiche, Fließgewässer, Buchenwälder und bachbegleitender Ufergehölze. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zusätzlich zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten Lebensräume sowie der Vorkommen von Eisvogel, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Hohltaube, Neunauge und Dunkelblauem Ameisenbläuling als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie.
|