| |
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zum Schutz und zur Entwicklung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines naturnahen landwirtschaftlich extensiv genutzten Bachtales mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - - naturnahem, mäandrierendem Bach - Feucht- und Nasswiesen und weiden in Form von Waldbinsenwiese, RLP 3/3 (gefährdet), Waldsimsenwiese und Sumpfdotterblumenwiese - Hochstaudenfluren (brachgefallen) in Form von Mädesüß-Fluren - Klein- und Großseggenriede - Braunseggensumpf - Bachbegleitende Schwarzerlen- und Knackweidengehölze einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Nass- und Feuchtgrünlandbereiche, Hochstaudenfluren und Fließgewässer.
|