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Die Unterschutzstellung erfolgt
a) Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten der Kalk-Magerrasen, Hochstaudenfluren, Hecken, waermeliebende Saeume und Gebuesche sowie der mageren Gruenlandgesellschaften mit seltenen und gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Insektenarten, b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, c) Zur Erhaltung der besonderen Eigenart und Schoenheit des Relikts einer alten Kulturlandschaft.
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