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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) von Lebensgemeinschaften oder Lebensraeumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Besondere Bedeutung haben das Schilfgebiet der Ollen Wiese, die teilweise salzhaltigen Quellbereiche, das abschnittsweise noch relativ naturnahe Bachsystem und Teile seiner Aue mit ihren feuchten Gruenlandflaechen. Bedeutung haben die Baeche insbesondere als Lebensraum, Laichhabitat und Wanderungskorridor fuer schutzwuerdige Fisch- bzw Rundmaularten, b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft.
Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
und folgende Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie
- Groppe (Cottus gobio), - Bachneunauge (Lampetra planeri).
Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht:
- Eisvogel (Alcedo attis), - Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Wiesenweihe (Circus pygargus), - Wasserralle (Rallus aquaticus.
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, 3. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Landschaftsraums.
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