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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) ueberregional und regional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, innerhalb eines aus- gedehnten Biotopkomplexes:
- Kalkhalbtrockenrasen, Trockenhanggebuesche und Felsfluren, - Quellen und Fliessgewaesser, - bachbegleitende Erlenbestaende, der zum Teil extensiv genutzten Nass-, Feucht- und Magerwiesen bzw.-weiden, - stehende Kleingewaesser.
b) von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft.
Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Trespen-Schwingel Kalk-Trockenrasen (6210), - nicht touristisch erschlossenen Hoehlen (8310)
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere wegen der Schwalgloecher und Dolinen sowie der fuer das Mittelgebirge typischen bachbegleitenden extensiven Nutzung der Feuchtwiesen und der bedeutenden morpho- logischen Gliederung, Vielfalt der Sinterbildung und Zugehoerigkeit zu einer geologisch-karsthydro- logischmodelhaften Struktur (Hoehle), 3.wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, das sich als eines der seltenen Feuchtbereiche in einem Karstgebiet und einer Hoehle darstellt und sich durch eine vielfaeltige Gliederung und Strukturierung auszeichnet.
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