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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung und Entwicklung eines groesseren Abgrabungsgewaessers einschliesslich seines Umfeldes in der oestlichen, heute bereits ueberwiegend ackerbaulich genutzten Lippeniederung als bedeutendes Rast-, Brut-, Ueberwinterungs- und Nahrungsgebiet fuer Wasser- und Watvoegel, 2. Zur Erhaltung und Entwicklung von durch Kopfbaumreihen und Hecken strukturierter, an Gruenland bzw. Heideflaechen reicher Kulturlandschaft als Brutgebiet fuer Limikolen im unmittelbaren raeumlichen Zusammenhang mit dem Abgrabungsgewaesser, 3. Zur Wiederherstellung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes und zur Entwicklung von Lebensgemeinschaften oligo- bis mesotropher Abgrabungsgewaesser.
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