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Die Unterschutzstellung erfolgt
1.Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung ,
a) bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten naturnaher Gewaesser und der dazugehoerigen Auenbereiche. Dieser zeich- net sich durch einen hohen Anteil schutzwuerdiger Gruenlandlebensraeume aus. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen:
- Bach-Eschen-Erlenwaelder, - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte, - Feucht- und Nasswiesen/-weiden, - stehende und fliessende Gewaesser.
b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten be- droht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft.
Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
und folgende Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie:
- Groppe (Cottus gobio). - Bachneunauge (Lampetra planeri).
Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogel- arten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht:
- Eisvogel, - Schwarzstorch, - Neuntöter,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, 3. wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Wald- flaechen ist die Entwicklung von Laubwaldgebieten mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natuerlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten natuerlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden.
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