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Die Unterschutzstellung erfolgt
Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) Ueberregional bedeutsamer Biotope seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen Waldkomplexes. Dieser enthaelt in Teilbereichen Moorwaelder, die in ihrer Ausdehnung und konzentrierten Lage von landesweiter Bedeutung sind. Hinzu kommen u.a.artenreiche Buchenwaelder sowie in geringem Umfang bachbegleitende Erlen- Eschenwaelder und Quellbereiche mit anschliessenden naturnahen Fliessgewaessern sowie Bruchwaelder. b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft.
Hierbei handelt es sich um:
- Moorwaelder (91D0), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwaelder (91 E0, prioritaerer Lebensraum), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation.
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, 3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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