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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt
- zur Erhaltung und Entwicklung der Steilwaende, Terrassen, Abraumhalden und Sohlen im ehemaligen Kalksteinbruch (insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der Kalk-, Trocken- und Halbtrockenrasen), - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensstaetten zahlreicher gefaehrdeter Tier- und Pflanzen- arten, insbesondere auch der Ackerbegleitflora in der strukturarmen, intensiv ackerbaulich genutzten Hellwegboerde.
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