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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines strukturreichen weitgehend unbefestigten, naturnahen Karstquellbaches mit seiner landwirtschaftlich genutzten, durch Feldgehoelze gegliederten Aue und deren charakteristischen Lebensgemeinschaften wildlebender Tier- und Pflanzenarten, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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