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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Sicherung seltener und gefaehrdeter Biotope mit besonderer Bedeutung fuer Wasservoegel und Amphibien, wegen des Vorkommens zahlreicher gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Foerderung der Kalksumpfflora einschliesslich Steinbruchgewaesser, Tuempel und temporaerer Wasserflaechen auf der Steinbruchsohle sowie der Steilwaende als wertvolle Refugial- und Regenerationsbiotope, - Zur Erhaltung und Entwicklung einer seltenen Biozoenose aus wissenschaftlichen Gruenden.
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