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Die Unterschutzstellung erfolgt
a) Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung ueberregional bedeutsamer Biotope seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten inner- halb eines grossflaechigen Waldkomplexes mit artenreichen Buchenwaeldern unter wei- test moeglicher Schonung, bzw. Foerderung der entspr. Krautschicht, insbesondere der Orchideenbestaende sowie im Zusammenhang mit dem Wald stehender schutzwuerdiger Gruenland- und Gewaesserbiotope. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen:
- Waldmeister-Buchenwaelder in ihren standoertlich verschiedenen Auspraegungen, - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte, - stehende und fliessende Gewaesser mit tlw.temporaer trockenfallenden Bachabschnitten.
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft.
Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Waldmeister-Buchenwald (9130) (prioritaer).
Ausserdem handelt es sich um Biotope fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogel- arten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht:
- Rotmilan (Milvus milvus), - Grauspecht (Picus canus), - Nachtigal (Luscinia megarhynchos), - Pirol (Oriolus oriolus),
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung des naturnahen, periodisch Wasser fuehrenden Fliess- gewaessers (Schledde, Trockental als ein besonders geomorphologisches Element), der orchideen- reichen Waelder, 3.Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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