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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Biotopstrukturen als Refugial- und Regenerationsraum fuer z.T. hochgradig gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensgemeinschaften, - Wegen des Vorkommens seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung des landesweit seltenen, strukturreichen Biotopkomplexes aus natur- wissenschaftlichen Gruenden, - Zur Sicherung und Foerderung seltener Arten der Halbtrockenrasenvegetation an den Steilwaenden.
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