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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines strukturreichen Waldbestandes mit Bedeutung als Regenerations- und Refugialbiotop in einer ansonsten waldarmen und weitgehend ausgeraeumten Landschaft, - Zur Sicherung und Foerderung bodenstaendiger, naturnaher Waldgesellschaften, - zur Sicherung eines die Landschaft in besonderem Masse praegenden, strukturreichen Waldbestandes mit artenreicher Krautschicht, Altholz und Niederwaldfragmenten wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit.
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