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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines naturnahen Flussauenbereiches mit seinen Lebensgemeinschaften, Biotopen und einer Vielzahl schutzwuerdiger Arten, insbesondere von seltenen und zum Teil stark bedrohten Wasser-, Wat- und Wiesenvoegeln, Amphibien-, Libellen-, Heuschrecken- und Fischarten sowie Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften des feuchten Gruenlandes, fliessender und stehender Gewaesser sowie der Roehrichte und Hochstaudenfluren, 2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen bzw. landeskundlichen Gruenden, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Gewaesserauen, 3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit dieses Landschaftsbereiches als historisch gewachsene Kultur- und Naturlandschaft. .
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