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Die Unterschutzstellung erfolgt
Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung,
a) Einer ueberregional bedeutsamen, gut erhaltenen, im Massenkalk gelegenen Hoehle des Nordsauerlaender Oberlandes einschliesslich ihrer mikroklimatischen Verhaeltnisse und ihres Wasserhaushalts als Lebensraum spezialisierter, hoehlen- bewohnender Arten, b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten be- droht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Nicht touristisch erschlossene Hoehlen (8310),
2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, 3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebie- tes.
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