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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung und Entwicklung
a) eines naturnahen Laubwaldkomplexes in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Fliessgewaessern und Quellen, b) als bedeutsamer Lebensraum seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten,
2. Aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, 3. Wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
Das Schutzgebiet befindet sich zwischen Luettringen und der Siedlung Hoeinger Heide, oestlich der K 30. Es handelt sich um den naturnahen, bewaldeten Quellbereich des Fliessgewaessersystems Wamelbach/ Bannerbach/ Bremer Bach mit einem alten, historischem Siedlungsplatz.
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