1 Allgemeine Informationen
Objektbezeichnung:
 

NSG Bewaldete Quellbereiche des Wamelbaches

Objektkennung:
 

SO-063

Schutzgebietstyp (Designation Type):
 

Nationaler Schutzgebietstyp (NationalDesignationType)
Gebietstyp: Naturschutzgebiet (DE02)

Schutzklassifizierung (Protection classification):
 

Naturschutz (natureConservation)

Schutzstatus:
 

NSG, bestehend

Verwaltungsgebiet (District):
 

Regierungsbezirk: Arnsberg
 

Kreis: Soest (Nuts-Code: DEA5B)

 

Gemeinde: Ense

Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
 

25,7922

Flächenanzahl:
 

1


Schutzziel:
 

Die Unterschutzstellung erfolgt

1. Zur Erhaltung und Entwicklung

a) eines naturnahen Laubwaldkomplexes in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
mit naturnahen Fliessgewaessern und Quellen,
b) als bedeutsamer Lebensraum seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und
Pflanzenarten,

2. Aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.

Das Schutzgebiet befindet sich zwischen Luettringen und der Siedlung Hoeinger Heide, oestlich der K 30.
Es handelt sich um den naturnahen, bewaldeten Quellbereich des Fliessgewaessersystems Wamelbach/
Bannerbach/ Bremer Bach mit einem alten, historischem Siedlungsplatz.


2 Verwaltungstechnische Informationen
Objektbezeichnung:
 

NSG Bewaldete Quellbereiche des Wamelbaches

Objektkennung:
 

SO-063

Verwaltungsgebiet (District):
 

Regierungsbezirk: Arnsberg
 

Kreis: Soest (Nuts-Code: DEA5B)

 

Gemeinde: Ense

Digitalisierte Fläche (ha) / (Digitize area (in hectares)):
 

25,7922

Flächenanzahl:
 

1

Offizielle Fläche (ha) / (Official area (in hectares)):
 

26,0000


TK25, Quadrant, Vierteilquadrant:
 

4513, Q2, VQ1 / 4513, Q2, VQ2

Gebietskoordinate (x-, y-coordinate):
 

R: 2635892 / H: 5706828

Digitalisiermaßstab (Digitize scale):
 

1:5.000


Verfahrensstand:
 

LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
 

Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, Ausserkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
 

LP Ense-Wickede, 24.07.2006

Bearbeitung:
 

Mitarbeiter(-in) der LOEBF:
 

LOEBF

Allgemeine Bemerkungen:
 

Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014).

Gebote:

1. Nadelwald soll in Laubwald umgewandelt werden.
2. Eine Aufforstung und Unterpflanzung mit Nadelgehoelzen oder Baumarten, die nicht zur natuerlichen
Waldgesellschaft des Naturraums zaehlen, soll vermieden werden.
3. Kahlhiebe auf einer mehr als 0,3 ha grossen zusammenhaengenden Waldflaeche, die mit Baumarten
der natuerlichen Waldgesellschaft des Naturraumes bestockt ist, sollen vermieden werden
4. In ueber 120-jaehrigen Laubwaldbestaenden sollen je Hektar jeweils bis zu 10 starke Baeume des
Oberbestandes als Alt- und Totholz fuer die Zerfallsphase im Wald belassen bleiben. Gleiches gilt fuer
einzelne Laubbaeume auf Waldflaechen mit andersartigen Baumbestaenden. Einzelheiten werden im
Waldpflegeplan bestimmt.
5. Die Ufer- und Sohlenstrukturen der Fliessgewaesser sowie die Durchgaengigkeit fuer Organismen sollen
erhalten bzw. wiederhergestellt werden.
6. Es ist eine Wilddichte anzustreben, welche die natuerliche Waldentwicklung nicht beeintraechtigt.


3 Link auf externe Dokumente
Link(s): :
 

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Wickede-Ense_Text.pdf