| |
Beschreibung: Das Schutzgebiet befindet sich am nördlichen Rand der Gemeinde Lippetal in den Ausläufern der Beckumer Berge. Es handelt sich um ein größeres Waldgebiet mit einzelnen kleinen Lich- tungen und angrenzenden Grünlandbereichen. Die Fläche wird von naturnah erhaltenen Bach- läufen wie dem Frölicher Bach durchzogen. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Der Bereich wird unter der Ziffer "DE-4214-301" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft besonders zu schützenden Gebiete geführt. Es handelt sich um laubholzreiche Wälder mit naturnahen, artenreichen Eichen-Hainbuchenbe- ständen auf staunassem Grund mit Übergängen zu altholzreichen Buchenwäldern in Kuppenlagen. Häufiger finden sich truppweise eingemischte Fichtenbestände. Eine Quellmulde am nördlichen Waldrand speist den Frölicher Bach; ein Gewässer mit besonders ausgeprägtem Bachprofil von Breiten bis zu 20 m und Einschnittstiefen bis zu 8 m.
Schutzzweck und Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1.- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) eines größeren, naturnahen Laubmischwaldkomplexes am südlichen Rand der Beckumer Berge in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Fließge- wässersystemen und Quellen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefähr- deter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten.
b) der großflächigen Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
c) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind.
Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgenden Lebensraum: -Waldmeister-Buchenwald (9130) -Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für -Rotmilan -Wespenbussard -Pirol -Nachtigall
2.- aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen.
3.- wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
|