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Die Unterschutzstellung erfolgt
Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung
a) Des Niedermoorgebietes mit seinen Lebensgemeinschaften und Biotopen einer Vielzahl schutzwuerdiger Arten, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten rastenden und bruetenden Wasser-, Wat- und Wiesenvogelarten, Amphibien-, Libellen- und Fledermausarten sowie Pflanzenarten und -gesellschaften des feuchten Gruenlandes und des Niedermoores.
In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen:
- Feucht- und Nasswiesen/- weiden, - Niedermoore, - Roehrichte sowie - stehende und fliessende Gewaesser.
b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzengesellschaften, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie prioritaer eingestuft. Ausserdem handelt es sich um Biotope fuer folgende im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht:
- Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Kranich (Grus grus), - Kampflaeufer (Philomachus pugnax), - Bruchwasserlaeufer (Tringa glareoloa), - Knaekente (Anas querquedula), - Loeffelente (Anas clypeata), - Wasserralle (Rollus aquaticus), - Bekassine (Gallingo gallingo),
c) Zur Erhaltung des einzigen bekannten groesseren Niedermoorrestes in der Soester Boerde aus naturgeschichtlichen Gruenden,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit dieses mit seinen offenen Wasser- flaechen, naturnahen Bachbereichen, Torfstichen, Grossseggenrieden, Roehrichtbestaenden, Nass- und Feuchtwiesen, Fettweiden, Ackerflaechen und Feldgehoelzen vielfaeltig und abwechslungs- reich strukturierten Niedermoorgebietes.
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