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Die Unterschutzstellung erfolgt
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung eines Teich-, Bach-, Gruenland- und Brachlandgebietes, sowie der Schlammflaechen, der periodisch trockenfallen- den Gewaesserteile mit den Lebensgemeinschaften und Biotopen einer Vielzahl schutzwuerdiger Arten, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten rastenden, bruetenden und mausernden Wasser-, Wat-, und Wiesenvoegeln, Amphibien und Libellen, sowie Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften des feuchten Gruenlandes, der Schlammflaechen und der fliessenden und stehenden Gewaesser, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit dieses durch ver- schiedene Landschaftselemente - Teiche, Fliessgewaesser, Gruenlandbereiche, Brachflaechen, Kopfbaumreihen und Baumgruppen - reich strukturierten Gebietes.
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