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Beschreibung: Es handelt sich um einen Teilbereich des bestehenden NSG Ahsewiesen. Das Gebiet umfasst im wesentlichen den im Lippetal gelegenen Teil des gleichnamigen FFH- Gebietes. Es erstreckt sich südlich von Heintrop und Hultrop sowie westlich von Wiltrop. Das ausgedehnte Feuchtwiesen- gebiet wird von feuchten bis frischen Weidelgras-Weißkleeweiden und Glatthaferwiesen auf stau- nassen Böden geprägt. Eingestreut sind Blänken, Tümpel und Flutrasen. An den weniger mit Ge- hölzen bestockten Auenbereich schließt sich nördlich ein eng gekammertes Heckennetz an. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die Bereiche werden unter der Ziffer "DE-4314-301" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft besonders zu schützenden Gebiete geführt.
Schutzzweck und Schutzziel:
1.- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) überregional bedeutsamer Lebensräume seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumty- pischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen Grünlandkomplexes mit schutz- würdigen Gewässerlebensräumen, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefährdeten rastenden und brütenden Wasser-, Wat- und Wiesenvogelarten, Amphibien-, Libellen- und Heu- schreckenarten und von seltenen, zum Teil gefährdeten Pflanzengesellschaften des feuchten Grünlands. In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen: - magere Flachlandmähwiesen , - Feucht- und Nasswiesen/ - weiden - Flutrasen, - Röhrichte, - natürliche Stillgewässer und fließende Gewässer sowie - Hecken und Kopfbaumbestände.
b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume: -Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) -Feuchte Hochstaudenfluren (6430), -Nährstoffärmere basenarme Stillgewässer (3130) -Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3115) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für -Rohrweihe -Wachtelkönig -Zwergschwan (Mitteleuropa) -Singschwan -Neuntöter -Kampfläufer -Goldregenpfeifer -Bruchwasserläufer -Spießente -Löffelente -Krickente -Knäkente -Wiesenpieper -Bekassine -Raubwürger -Uferschnepfe -Großer Brachvogel -Grünschenkel -Rotschenkel -Kiebitz -Kranich -Sumpfohreule -Wachtel -Weißstorch -Kornweihe -Baumfalke -Braunkehlchen -Nachtigall -Rotmilan -Wespenbussard -Kammolch -Laubfrosch
2.- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, und landeskundlichen Gründen, 3. - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit dieses Talraumes
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