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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zum Erhalt, zur Wiederherstellung und Entwicklung
a) der naturnahen Strukturen, der Dynamik und der Durchgängigkeit eines Fließgewässer mit seinen auentypischen Elementen als bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie lebensraumtypischer Tier- und Pflanzenarten
b) der Wiesen- und Weidennutzung in ihrer Bedeutung als Pufferzonen und Rückzugsraum in der ansonsten überwiegend ackerbaulich genutzten Hellwegbörde.
2. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit dieses Talraumes.
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