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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zum Erhalt, zur Wiederherstellung und Entwicklung
a) der naturnahen Gewässeraue mit ihren auentypischen Elementen wie Fließ und Stillgewässern, Röhrichten, Hochstaudenfluren, Kopfbäumen, Gehölzen als bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie lebensraumtypischer Tier- und Pflanzenarten,
b) einer zusammenhängenden Grünlandnutzung in ihrer Bedeutung als Pufferzone und Rückzugs- Vernetzungsraum in dem ansonsten überwiegend ackerbaulich genutzten Bereich.
2. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit der Gewässeraue.
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