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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines größeren, naturnahen Laubmisch- waldes in der waldarmen, überwiegend ackerbaulich genutzten Hellwegbörde in seinen ver- schiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Gewässersystemen und angrenzender extensiven Grünlandnutzung.
2. aufgrund der wertbestimmenden Biotope Erlenbruchwald, Quellen, Quellbäche und Nasswiesen.
3. aufgrund der herausragenden Bedeutung des Gebietes als Vernetzungs- und Rückzugsraum.
4. wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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