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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung
a) eines Flussauenbereiches mit seinen typischen Landschaftselementen wie naturnahen Fließ- und Stillgewässern, Röhrichten, Hochstaudenfluren, Kopfbäumen und Gehölzen als bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie lebensraumtypischer Tier- und Pflanzenarten.
b) einer zusammenhängenden Grünlandnutzung in ihrer Bedeutung als Vernetzungs und Rück- zugsraum in der ansonsten intensiv ackerbaulich genutzten Hellwegbörde.
2. zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einer sehr hohen Bodenfruchtbarkeit, Regelungs- und Pufferfunktion und Böden mit Archivfunktion (z.B. Pseudogley-Gley aus Wiesen- kalk, Gley-Parabraunerde).
3. wegen der Seltenheit, Eigenart und der besonderen Schönheit von Gewässerauen lösslehmgeprägter Flüsse.
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