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Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines größeren, naturnahen Laubmisch- waldkomplexes in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Gewässersystemen und angrenzender extensiven Grünlandnutzung als bedeutsamer Lebens- raum seltener und gefährdeter sowie lebensraumtypischer Tier- und Pflanzenarten und seiner Bedeutung als Vernetzungs- und Rückzugsraum in der waldarmen, überwiegend ackerbaulich genutzten Hellwegbörde.
2. zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotop- entwicklungspotential (z.B. typischer Pseudogley).
3. wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.
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