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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten, insbesondere von Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassersund des feuchten Gruenlandes sowie von seltenen und z. T. stark gefaehr- deten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten u. a. von seltenen, zum Teil gefaehrdeten Wat- und Wiesenvoegeln, Amphibien und Wirbellosen,
- Zur Erhaltung und Entwicklung eines Feuchtwiesenbereiches als Rast- und Ueber- winterungsgebiet sowie bedeutsames Brutgebiet fuer zahlreiche, z. T. stark gefaehr- dete Vogelarten,
- Aus wissenschaftlichen, naturgeschchtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung,
- Wegen der Untersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
- Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und nega- tiver Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge,
- Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung.
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