| |
Die Unterschutzstellung erfolgt
a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Feuchtgebietes mit Hochmoorresten,
b) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vegetation naehrstoffarmer Stillgewaesser und Heiden,
c) Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten,
d) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
e) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Hochmoorrestes.
|