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Das Naturschutzgebiet wird festgesetzt
a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Feuchtgebietes mit Hochmoorresten,
b) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vegetation naehrstoffarmer Stillge- waesser und Heiden,
c) Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebens- staetten gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten,
d) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden,
e) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Hochmoorrestes.
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