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Das Naturschutzgebiet wird festgesetzt,
a) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Biotopen, insbesondere von seltenen Pflanzengesellschaften des feuchten Grünlandes,
b) zur Erhaltung eines Grünlandkomplexes mit Feuchtgrünland, Hecken- und Feldgehölzstrukturen,
c) zur Erhaltung und Entwicklung des Gebietswasserhaushaltes mit hohen Grundwasserständen, Kleingewässern und ausgedehntem Grabensystem,
d) zur Erhaltung und Entwicklung des reich strukturierten und für das Sandmünsterland typischen Landschaftsbildes wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit,
e) zur Erhaltung von Bodentypen mit besonderen, extremen Standorteigenschaften,
f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von regionaler Bedeutung.
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