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Die Flächen werden unter Schutz gestellt nach § 20 Satz 1 Buchstabe a, b und c sowie Satz 2 LG. Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a sowie Satz 2 LG - zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: - 91E0 Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (prioritärer Lebensraum), - 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation, - 6430 Feuchte Hochstaudenfluren, - 6510 Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen, - 9110 Hainsimsen-Buchenwälder, - 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder; - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und/oder IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) bzw. Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979) über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie): - Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096), - Groppe (Cottus gobio,1163), - Eisvogel (Alcedo atthis, A229), - Neuntöter (Lanius collurio, A338), - Grauspecht (Picus canus, A234), - Schwarzspecht (Dryocopus martius, A236), - Rotmilan (Milvus milvus, A074) sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume dieser Arten 1. zur Erhaltung und zur Entwicklung der Naaf und einiger ihrer Zuflüsse als naturnahes Fließgewässer - mit einer guten Wasserqualität, einer naturnahen Fließgewässerdynamik einschließlich hierfür charakte- ristischer Gewässerstrukturen wie naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbrüchen, Totholz im Gewässer, Auskolkungen, offenen Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen und Seitenarmen, Rauschen sowie einer strukturreichen, feinsedimentarmen Gewässersohle, vielfältigen Strömungsmustern und einer natürlichen Geschiebeführung, - als Ganz- oder Teillebensraum (z.B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für charakteristische Tierarten dieser Fließgewässer und ihrer Auen, - als Wuchsort charakteristischer Fließgewässerröhrichte und anderer typischer Pflanzengesellschaften von Fließgewässern sowie von Uferhochstaudenfluren und natürlicher Pioniervegetation mit typischen Pflanzenarten der Fließgewässer, ihrer Uferbereiche und Auenstrukturen sowie - als Teil eines zusammenhängenden, durchwanderbaren Gewässersystems für die Fließgewässerfauna, insbe- sondere für einen der Größe und Beschaffenheit der Gewässer angepassten heimischen, sich selbst reprodu- zierenden Fischbestand einschließlich (hinsichtlich der Lebensraumqualität) anspruchsvoller Fischarten und Neunaugen, - zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen und zur Förderung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen auf geeigneten Standorten; - zur Erhaltung und Optimierung von Feucht- und Nassbrachen zur Offenhaltung des Talraumes und als Lebensraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten; - zur Erhaltung und Optimierung von Nass- und Feuchtgrünland zur Offenhaltung des Talraumes und als Lebensraum von zahlreichen Tier und Pflanzenarten; - zur Erhaltung und Optimierung von Sümpfen, Rieden, Röhrichten und Quellbereichen; - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder und Sternmieren-Eichen-Hainbuchen- wälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standortüblichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch und Staudenfluren; - zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standortüblichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren; - aufgrund der Kleinstrukturiertheit der Landschaft und des hohen Anteils an Saumstrukturen als Lebensräume für zahlreiche, teilweise bedrohte Tiere und Pflanzen; - aufgrund der Bedeutung des Gebietes als weitgehend durchgängiges Bachsystem im landesweiten Biotopverbund. Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a LG zur Erhaltung von Böden mit einem natürlichen oder nur geringfügig veränderten Wasserhaushalt und meist hoch anstehendem Wasserstand aufgrund derer Seltenheit und als Vorraussetzung für das Vorkommen verschiedener bedrohter Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume. Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c LG aufgrund der besonderen Eigenart und her- vorragenden Schönheit des Gebietes als naturnahes und naturraumtypisches, teilweise offenes Bachtal mit einer hohen landschaftsbildprägenden Strukturvielfalt
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