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Die Unterschutzstellung erfolgt nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG - zur langfristigen Erhaltung eines Altwassers der Sieg mit biotoptypischen Strukturen, Vegetationstypen (Röhrichte, Seggenrieder, Silberweidenauenwald) und seltenen Pflanzen und Tieren; - zur Erhaltung und Entwicklung des Dondorfer Sees in seiner Funktion als wichtiger Nahrungs-, Rast- und Brutbiotop für Wasservögel; - zur Erhaltung und Entwicklung gefährdeter Ufer- und Wasserpflanzengesellschaften an den Ufern des Dondorfer Sees; - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Fließgewässer, insbesondere der Quellen und Quellbäche, sowie der angrenzenden Biotope in der Siegaue; - zur Erhaltung und Entwicklung auetypischer Vegetationstypen, insbesondere von artenreichem Feuchtgrünland; - zum Schutz der im Gebiet vorkommenden, im Pflege- und Entwicklungsplan genannten seltenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume, insbesondere der gemäß § 62 LG besonders geschützten Biotope wie Quellen, Feucht und Nassgrünland, Röhrichte, Kleinseggenrieder sowie Auenwald; - aufgrund der landesweiten Bedeutung des Gebietes für die Biotopvernetzung im Zusammenhang mit der Siegaue.
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