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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt - Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tierarten (Vorkommen von Rote Liste Tier- und Pflanzenarten, wertvoll fuer Schmetterlinge, Reptilien und Voegel), - Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart der hochgradig gefaehrdeten Erlenbruchwaelder, torfmoosreichen Feuchtheideflaechen und der orchideenreichen Feuchtwiesen.
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