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Die Unterschutzstellung erfolgt 1) nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c sowie Satz 2 LG - zur Erhaltung und Wiederherstellung des folgenden natürlichen Lebensraumes von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang - der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: - 6510 Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen; - 9110 Hainsimsen-Buchenwald; - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen Fließgewässersystems, das insbesondere geprägt ist - durch zahlreiche, untereinander verbundene Bäche mit typischen Strukturen wie z. B. Prall- und Gleithängen, Uferabbrüchen und -überhängen sowie verschiedenartig ausgebildetem Gewässergrund, - durch Ufer- und Sumpfbereiche, Röhrichte sowie bachbegleitende Au- und Sumpfwälder und Quellbereiche, - von Feucht- und Nassgrünland (insbesondere Feucht-, Nass- und Sumpfwiesen) im Bereich der Talsohlen sowie von artenreichem Grünland (insbesondere Magerwiesen und -weiden) im Bereich der Hänge sowie von einzelnen Brachflächen, - von tot- und altholzreichen Streuobstwiesen, - von einzelnen naturnahen Stillgewässern, - von strukturreichen, naturnahen Laubwäldern wie Eichen-Hainbuchenwäldern, Eichen-Birken-Buchenwäldern, alten stechpalmenreichen Buchenwäldern und Auen- und Sumpfwäldern, von artenreichen Waldrändern und -säumen sowie Gebüschen, - von den Übergängen zwischen den feuchten bis nassen, teilweise quelligen Talgründen zu den frischen bis mäßig trockenen Hangbereichen, - von ehemaligen, strukturreichen Weinbergsbrachen mit Magerrasenvegetation, - von der großen Strukturvielfalt der zahlreichen, eng verzahnten landschaftsraumtypischen Biotope mit einem großen Anteil an Kleinstrukturen, wie z. B. anstehendem Fels, natürlichen Böschungen oder Totholz - als Lebens- und Rückzugsräume zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien, Reptilien sowie verschiedenen Insekten wie z.B. Heuschrecken und Schmetterlinge; - aufgrund seiner landesweiten Bedeutung für den Biotopverbund; - zur Erhaltung und Entwicklung - der typischen, miteinander verzahnten Mittelgebirgsbäche, die gekennzeichnet sind durch - den naturnahen Verlauf des Adscheider Baches, des Ahrenbaches, des Bierthbaches und des Peschbaches sowie ihrer Zuläufe, - die naturnah ausgebildeten Bachtäler mit überwiegend kerbtalartig eingeschnittenem Oberlauf und bachabwärts breiter werdendem Talgrund, - den natürlichen Strukturreichtum der Bäche und der angrenzenden Flächen, - einer für den Landschaftsraum typisch ausgebildeten Mittelgebirgslandschaft mit abwechslungsreicher Morphologie und gewässerreichen, teils bewaldeten, teils als Grünland genutzten Tälern und überwiegend bewaldeten Hängen, - der Relikte ehemaliger, unbewaldeter Weinbergshänge, - von seltenen, landschaftsraumtypischen Biotopen, insbesondere solcher feuchter bis nasser, quelliger oder magerer Ausprägung, sowie der Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - des Gebietes und seiner Bestandteile im Biotopverbund von Fließgewässern, Wäldern und Grünland. 2) nach § 20 Satz 1 Buchstabe b LG - wegen der geowissenschaftlichen Bedeutung der Steinbrüche unterhalb von Stadt Blankenberg (südlich der Fischteiche).
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