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Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstaben a bis c , Satz 2 LG,
- Zur naturnahen Entwicklung der Swistniederung in diesem Bereich, - Zur sicherung der aufgelassenen Kiesgrube als Sekundaerbiotop fuer seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten, insbesondere fuer Amphibien wie die Kreuzkroete (Bufo calamita), Insekten, z.B. Blaufluegelige Oedlandscharecke (Oedipoda caerulescens) und Pflanzen von Pionierstandorten wie die Gemeine Ochsenzunge (Anchusa officinalis), - Zur Erhaltung eines wichtigen Rueckzugslebensraumes und Trittsteines fuer Tiere und Pflanzen in der ansonsten strukturarmen agralandschaft und dessen Weiterentwicklung zu einem gross- flaechigen Lebensraumkomplex in der Swistniederung als Kernflaeche des Swist-Verbundkorridors, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer biogeographisch heimische Fischarten, - Aus wissenschaftlichen Gruenden zur Erforschung einer natuerlichen Vegetationsentwicklung in der Swistniederung, - Aufgrund der landesweiten Bedeutung der Flaechen fuer die Biotopvernetzung in Zusammenhang mit der Swistniederung.
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