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Das Gebiet wird unter Schutz gestellt nach Paragraph 20 Satz 1 Buchstaben a und c, Satz 2 LG
- aufgrund der fuer Mittelgebirgsbaeche typischen Gewaesserdynamik der Bachlaeufe, verbunden mit den charakteristischen Sohl- und Uferstrukturen in vielen Bereichen so- wie zur Verbesserung der Uferstruktur in beeintraechtigten Abschnitten, - zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Vegetation aus Bachauenwaeldern, Ufergehoelzen und Hochstaudenfluren mit hoher Empfindlichkeit gegenueber anthro- pogenen Einfluessen, - zur Erhaltung und Verbesserung der Feucht- und Nasswiesen und -brachen, - in seiner Funktion als Lebensraum fuer bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, - aufgrund der hohen Bedeutung fuer den Biotopverbund, - zur Erhaltung und Verbesserung der mageren Weiden im Bereich der Landesgrenze mit seltenen und gefaehrdeten Pflanzenarten, - zur Erhaltung eines Komplexes aus einer mageren Weide und einem Hudewald im Be- reich "Weissensteinshecke", - aufgrund der Bedeutung des Gebietes fuer das Landschaftsbild und das Naturerleben.
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