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Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes a) gemaess Paragraph 20a LG zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere - zum Schutz und zur Erhaltung der aufgelassenen Tongrube als wichtiger Sekundaerlebensraum fuer zahlreiche, zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten und -gemeinschaften, - zur Erhaltung des abwechslungsreichen Mosaiks verschieden- artiger, eng verzahnter Biotope wie Sukzessionswald, Gebuesch, Gewaesser, Verlandungsstadien und Brachflaechen in verschiedenen Stadien und zur Erhaltung der dort vorkommenden Lebensgemein- schaften, - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Sumpfbereichen, Gewaessern, Quellfluren und Verlandungsgesellschaften sowie weiteren wasser- bzw. feuchtgepraegten Biotopen als Lebensraum zahlreicher gewaesserbewohnender bzw. feuchtebeduerftiger Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Libellen, Amphibien und Voegel, - zur Erhaltung der unterschiedlichen Gehoelzbestaende als Lebens- raum zahlreicher Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Voegeln, - zur Erhaltung der Streuobstbestaende und des Gruenlandes als Teillebensraum zahlreicher Tierarten und aufgrund der hydrolo- gischen Pufferfunktionen, b) gemaess Paragraph 20c LG wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, ins- besondere - wegen der besonderen Eigenart und Seltenheit von seit laengerem ungenutzt Flaechen in einer ansonsten vom Menschen intensiv genutzten Umgebung, - aufgrund der Seltenheit des Vorkommens von in ihrem Bestand bedrohten Tier- und Pflanzenarten
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