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Die Unterschutzstellung des Gebietes erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes a) gemaess Paragraph 20 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG - Zum Erhalt und zur Wiederherstellung von magerem Gruenland, insbesondere von Mager- und Borstgrasrasen, sowie von feuch- tem Gruenland, - Zum Erhalt und zur Wiederherstellung eines grossen zusammen- haengenden, ueberwiegend extensiv genutzten Gruenlandbereiches, - Zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Heideflaechen, als Lebens- und Rueckzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten und deren Lebens- gemeinschaften, insbesondere Pflanzen magerer Gruenland- standorte, Vogel- und Insektenarten, b) Gemaess Paragraph 20 Buchstabe c) LG Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart - des Vorkommens eines grossflaechigen, ueberwiegend extensiv genutzten Gruenlandbereiches, insbesondere auch im Hinblick auf den Biotopverbund, - des Vorkommens von seltenen Biotoptypen in teilweise grossflaechiger Ausdehnung, insbesondere Biotoptypen magerer Gruenlandstandorte wie Borstgras-, Magerrassen und Heide im Bereich der Flaeche, - der zahlreichen Vorkommen an seltenen und insbesondere auf mageres Gruenland (wie Mager-, Borstgrasrasen, Heide) spezialisierten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere im Bereich der Flaeche A.
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