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Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes
a) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) LG zur Erhaltung folgender, wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 ueber die Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie wildlebenden Tier- und Pflanzenarten:
Gelbbauchunke ( Bombina variegata - 1193 )
b) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) LG zur Erhaltung und Wiederherstellung ins- besondere
- von Lebensraeumen und Biotopen fuer Amphibien und Reptilien, - der vielen dauerhaften und temporaeren, ueberwiegend flachen und sonnigen Klein- und Kleinstgewaesser als Lebensraum fuer Amphibien, - der ueberwiegend sonnenexponierten Steilboeschungen, - des Gebietes mit zum Teil in ihrem Bestand bedrohten Tier- und Pflanzenarten, - der Pioniergesellschsften, der Sukzessionsgebuesche sowie der naturnahen Laubwald bestaende als abwechslungsreicher Lebensraum natuerlicher Ent- wicklung im unmittelbaren Umfeld des Basaltsteinbruchs, - des Gebietes mit seiner grossen Strukturvielfalt und der zahlreichen, eng verzahn- ten landschaftsraumtypischen Biotopen, wie z.B. vegetationslosen Schutthalden, Totholz, Feucht- und Trockenbereichen, und seinem hohen Anteil an Kleinstruk- turen, als Lebens- und Rueckzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften,
c) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) Satz 2 LG zur Herstellung oder Wiederherstel- lung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere
- der in der Roten Liste NRW gefuerten Amophibienarten sowie deren Lebensraeumen, - zum Schutz und zur Erhaltung des ehemaligen Basaltsteinbruchs als wichtiger Sekun- daerlebensraum fuer zahlreiche, zum Teil in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzen- arten, - zur Erhaltung des abwechslungsreichen Mosaiks verschiedenartiger, eng verzahnter Biotope, wie Sukzessionswald, Gebuesch, Stillgewaesser, Schutthaenge und Brach- flaechen in verschiedenen Sukzessionsstadien, und zur Erhaltung der dort vorkommen- den Lebensgemeinschaften, - von Tot- und Altholz als Brut- und Horststandorte als Lebensraum fuer Greifvoegel und Hoehlenbrueter, - zur Erhaltung der natuerlichen Waldgesellschaften, insbesondere des Hainsimsen- Buchenwaldes, und der dort vorkommenden Gewaesser als Teillebensraum zahlreicher Tierarten und aufgrund der Pufferfunktion der Waldbiotope,
d) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe b) LG wegen der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Bedeutung des ehemaligen Basaltsteinbruchs,
e) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe c) LG wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart und Seltenheit der naturnahen Waldbestaende und ihrer vielfaeltigen Strukturelemente.
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