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Die Unterschutzstellung erfolgt 1) nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c sowie Satz 2 LG - zur Erhaltung und Wiederherstellung des folgenden natürlichen Lebensraumes von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang - der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: - 9130 Waldmeister-Buchenwald; - zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften folgender, wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG: - 1193 Gelbbauchunke, - 1166 Kammmolch; - zur Erhaltung und Wiederherstellung - des Steinbruchsees, - der flachen Klein- und Kleinstgewässer als Lebensraum für Amphibien, vor allem der Gelbbauchunke, - der sonnenexponierten Steilböschungen und Felswände als Lebensraum der Zauneidechse, der Geburtshelferkröte und der Felsspaltenvegetation, - der Pionier-, Trocken- und Magerrasenstandorte, der Sukzessionsgebüsche und -wälder sowie der Laubmischwaldbestände als abwechslungsreicher Lebensraum mit natürlicher Entwicklung im Bereich des ehemaligen Basaltsteinbruchs einschließlich ehemals zugehöriger Betriebsflächen, - des naturnah strukturierten Hanfbachs, der geprägt ist durch - typische Strukturen wie Prall- und Gleithänge, Uferabbrüche und -überhänge sowie der Abfolge verschiedenartig ausgeprägter Gewässersohlen und - naturnahe Uferbereiche mit bachbegleitenden Erlen-Ufergehölzen sowie Au- und Sumpfwaldbereichen, - der ehemals teilweise als Niederwald genutzten Hangwälder, - der natürlichen und strukturreichen Waldgesellschaften, wie Waldmeister- Buchenwald, Birken-Buchenwald und der alt- und totholzreiche ehemalige Buchenniederwald - der Aue des Hanfbachtales mit Grünlandflächen (insbesondere Feuchtgrünlandflächen), - des Gebietes mit seiner großen Strukturvielfalt und zahlreichen, eng verzahnten Biotopen, wie z.B. vegetationslosem Fels, Schutthalden, Totholz, Feucht und Trockenbereiche und seinem hohen Anteil an Kleinstrukturen, - als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere von Vögeln, Amphibien und Reptilien sowie verschiedenen Insekten; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Zauneidechse; - zum Schutz und zur Erhaltung des aufgelassenen Basaltsteinbruchs als wichtiger Sekundärlebensraum für zahlreiche, zum Teil in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten; - zur Erhaltung des abwechslungsreichen Mosaiks verschiedenartiger, eng verzahnter Biotope wie Sukzessionswald, Gebüsch, Still- und Fließgewässer, Felswände und Brachflächen in verschiedenen Sukzessionsstadien und zur Erhaltung der dort vorkommenden Lebensgemeinschaften; - zur Erhaltung des Grünlandes und der bachbegleitenden Erlensäume als Teillebensraum zahlreicher Tierarten und aufgrund ihrer hydrologischen Pufferfunktion; - wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere - wegen der besonderen Eigenart und Seltenheit von seit längerem ungenutzten Flächen in einer ansonsten vom Menschen intensiv genutzten Umgebung; - wegen der besonderen Eigenart, Seltenheit und Schönheit des naturnahen Bachtals; - aufgrund der Seltenheit des Vorkommens von in ihrem Bestand bedrohten Tier- und Pflanzenarten, 2) nach § 20 Satz 1 Buchstabe b LG - wegen der geowissenschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung des Basaltaufschlusses.
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