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Die Unterschutzstellung erfolgt 1) nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG - zur Erhaltung und Entwicklung eines Komplexes aus Magerwiesen und -weiden, deren Brachen sowie Gebüschen und Vorwäldern; - zur Erhaltung und Wiederherstellung historischer offener Weinbergsterrassen als Lebensraum für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, z.B. Gemeine Sichelschrecke, Gekielter Feldsalat, Gemeines Kreuzblümchen, Rosslauch, Frühlingssegge, Geflecktes Knabenkraut, Heilziest, Wiesenkümmel, Herbstzeitlose, Zittergras; - zur Erhaltung und Verbesserung der Streuobstwiesen, Hecken- und Gebüschstrukturen als wichtige Lebensraumkomponenten der im Gebiet brütenden Vogelarten wie Neuntöter, Gelbspötter, Dorn-Grasmücke, Kleinspecht, und Goldammer; - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Laubwälder mit Vorkommen der Wilden Mispel an den südexponierten Siegtal- Hängen; - aufgrund der regionalen Bedeutung des Gebietes für den Biotopverbund; - aufgrund der besonderen Bedeutung der abwechslungsreichen Landschaft für das Landschaftsbild und das Naturerleben. 2) nach § 20 Satz 1 Buchstabe b LG - wegen der geowissenschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung der historischen Wein- und Obstbau-Landschaft.
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