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Die Unterschutzstellung erfolgt 1) nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG Geschützt werden ein Komplex aus Birkenbruchwald und Feuchtheiderelikten sowie der Verlauf eines oberflächennahen Quarzganges südwestlich Süchterscheid. - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Feuchtheide-Gesellschaften in enger Verzahnung mit Birken-Bruchwaldgesellschaften und Birken-Eichen-Wäldern; - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, totholzreicher Birken-Eichen-Wälder; - in seiner Funktion als Lebensraum für bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z. B. Glockenheide und Borstgras; - aufgrund der Bedeutung der lichten Waldgesellschaften der Birken- und Birken- Eichen-Wälder für das Landschaftsbild und das Naturerleben; 2) nach § 20 Satz 1 Buchstabe b LG - wegen der geowissenschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung des oberflächennahen Quarzganges als wertvoller geologischer Aufschluss und bedeutendes Zeugnis des ausgedehnten regionalen Quarzabbaus.
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