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Die Unterschutzstellung erfolgt 1) nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG - zur Erhaltung und Entwicklung eines Steinbruchsees mit unterschiedlich ausgeprägten Uferformen als Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Amphibien; - zur Erhaltung sonnenexponierter Steilböschungen und Felswände als Lebensraum für wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten wie die Zauneidechse und Felsgrus- und Felsspaltenvegetation mit Milzfarn, Blauschwingel und Schwarzstieligem Streifenfarn; - in seiner Funktion als Lebensraum für spezialisierte, teilweise in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere für Vögel, Amphibien und Reptilien sowie Insekten; z. B. für Schwalbenschwanz, Schachbrett, Braunauge; Hausrotschwanz, Dorngrasmücke, Zwergtaucher, Turmfalke, Wespenbussard, Uhu (potentieller Lebensraum); Ringelnatter; Wiesenhabichtskraut, Spiegelndes Laichkraut; - zur Erhaltung und Entwicklung eines Mosaiks von Pionier-, Trocken- und Magerrasenstandorten, Pioniergebüschen und -wäldern sowie von Laub-Mischwald auf den Hängen als vielfältiger Biotopkomplex; 2) nach § 20 Satz 1 Buchstabe nach § 20b LG - wegen der geowissenschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung des Basaltaufschlusses.
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