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Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere
- (Eichen-Hainbuchenwald / Hainsimsen-Buchenwald, - Birken-Pappelgebuesch, - Gebuesch, - trockene Hochstaudenfluren, - frische bis feuchte Hochstaudenfluren, - Felsgesellschaften, - Silikattrockenrasen, - Magerwiesen, - Fettwiese, - Feuchtwiese, - Trittfluren und Kleingewaesser mit Roehricht,
- Aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gruenden zum Erhalt der geologischen Aufschluesse in den Sprockhoevel-Schichten des Oberkarbons, - Wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit des vielfaeltigen und stark strukturierten Hoehenrueckens.
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